Gewerbesteuer

Einordnung der Gewerbesteuer

Ertragshoheit Gemeinden
Gegenstand Besitzsteuer, Veranlagungssteuer, Realsteuer, Objektsteuer
Steuerart Direkte Steuer
Gesetzliche Grundlage Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Länder und Gemeinden

Gewerbesteuer fällt nur für Gewerbetreibende (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen) an. Da die Einnahmen direkt den Gemeinden zukommen, stellen Sie deren wichtigste Einnahmequelle dar. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe - sie kann aber dafür in der privaten Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Berechnung der Gewerbesteuer

Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Jahresgewinn eines Unternehmens. Dabei gelten verschiedene Freigrenzen (z.B. Personengesellschaften € 24.500 im Jahr, Vereine € 5.000). Die Steuermesszahl liegt bei 3,5% des Gewerbeertrages. Hinzu kommt ein sogeannter Hebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegen kann, der aber mindestens bei 200% liegen muss. Der Durchschnittwert in Deutschland lag 2018 bei 390%.

Rechenbeispiel:
Ein Unternehmen mit Sitz in Berlin macht einen Jahresgewinn von € 100.000. Die Steuermesszahl liegt bei 3,5% - demnach € 3.500. Der Hebesatz von Berlin liegt bei 410% (also dem 4,1-fachen). € 3.500 mal 4,1 = € 14.350 zu zahlende Gewerbesteuer.

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