Einteilung der Steuern nach Steuergegenstand
Einteilung der Steuerarten nach dem Gegenstand
Steuern können nach verschiedenen Gegenständen klassifiziert werden. Um was für eine Art von Steuer handelt es sich? Es ist eine Besitzsteuer, die auf den Besitz von Gütern beruht oder eine Verkehrssteuer? Handelt es sich um eine Veranlagungsteuer oder eher um eine Quellensteuer? Nachfolgend finden Sie die einzelnen Gruppen mit den jeweils zugeordneten Steuerarten:

Besitzsteuern
Besitzsteuern beziehen sich immer auf das Vermögen, das Einkommen oder den Ertrag einer natürlichen oder juristischen Person (GmbH, AG, etc.). Zu den Besitzsteuern zählen demnach:
> Einkommensteuer
> Erbschaftsteuer
> Gewerbesteuer
> Grundsteuer
> Kapitalertragsteuer
> Kirchensteuer
> Körperschaftsteuer
> Lohnsteuer
> Schenkungsteuer >>
Verkehrsteuern
Bei Verkehrsteuern geht es um Steuern, die aufgrund einer Übertragung von Gütern im Rechtsverkehr entstehen - ein sogenannter “Verkehrsakt”. Eine Verkehrssteuer wird durch die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr und nicht durch reinen Verbrauch oder andere Verfahren erhoben. Hierzu zählen:
> Feuerschutzsteuer
> Grunderwerbsteuer
> Luftverkehrsteuer
> Rennwett- und Lotteriesteuer
> Schankerlaubnissteuer
> Spielbankabgabe
> Umsatzsteuer
> Versicherungsteuer
> Zölle
Verbrauchsteuern
Bei Verbrauchsteuern geht es um Abgaben, die aufgrund eines Verbrauchs bestimmter Güter oder auch Dienstleistungen entstehen. Allen Verbrauchsteuern ist eine Besonderheit gemein: sie werden alle in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland erhoben. Büsingen ist eine Gemeinde in der Nähe von Schaffhausen, die aber vollständig von schweizerischem Staatsgebiet umgeben ist. Zu den Verbrauchsteuern zählen:
> Alkoholsteuer
> Alkopopsteuer
> Biersteuer
> Energiesteuer
> Kaffeesteuer
> Schaumweinsteuer
> Stromsteuer
> Tabaksteuer
> Zwischenerzeugnissteuer
Veranlagungsteuern
Veranlagungsteuern sind solche Steuern, die durch ein Ermittlungsverfahren (Zusammentragen von Werten und Tatsachen) und eine Steuerfestsetzung, sowie durch den Erlass eines Steuerbescheids gekennzeichnet sind. Zu dieser Gruppe von Steuern gehören:
> Einkommensteuer
> Gewerbesteuer
> Grundsteuer
> Kirchensteuer
> Körperschaftsteuer
> Lohnsteuer
> Spielbankabgabe
> Vergnügungsteuer
Quellensteuer
Die Quellensteuer bezeichnet solche Abgaben, die unmittelbar an der Quelle der Einkünfte abgezogen und von dieser Stelle im Namen des Steuerpfichtigen direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Meist geht es um Vorauszahlungen auf eine Ertragssteuer (z.B. Lohnsteuer). In diese Steuergruppe gehören:
> Abgeltungssteuer
> Aufsichtsratsteuer >>
> Einkommensteuer (teilweise)
> Kirchensteuer
> Kapitalertragsteuer
> Körperschaftsteuer
> Lohnsteuer
Aufwandsteuern
Aufwandsteuern richten sich an dem Besitz oder dem Halten von Gütern aus, also an der Verwendung eines Einkommens (dem Konsum). Kritiker verwenden auch gerne den Begriff "Luxussteuer", da oftmals Luxusgüter wie Pferde, Boote oder das Jagen besteuert werden. Hierzu zählen:
> Hundesteuer
> Jagd- und Fischereisteuer
> Kraftfahrzeugsteuer
> Vergnügungsteuer
> Zweitwohnungsteuer
Umweltsteuern
Als Umweltsteuern werden solche Steuern bezeichnet, die der Lenkung durch den Staat und dem Schutz der Umwelt dienen. Die Umwelt- oder Ökosteuer sollen die Verbraucher in eine Richtung lenken, die zum umweltfreundlichen Handeln motivieren. Dies wird durch die Besteuerung von umweltschädlichen Vorgängen und Gütern erreicht. Zu den Umweltsteuern gehören:
> Kraftfahrzeugsteuern
> Energiesteuer
> Luftverkehrsteuer
> Stromsteuer