Einteilung der Steuern nach der Steuergruppe

Einteilung der Steuerarten nach der Steuergruppe

Wird die Steuer direkt bei dem Steuerschuldner eingezogen oder über Umwege? So ist die Einkommensteuer eine direkte Steuer, da diese unmittelbar von dem Einkommen einer Person abgezogen wird. Die Kaffeesteuer hingegen ist eine indirekte Steuer, da diese zunächst der Kaffeeproduzent bezahlt und dann später erst auf die Preise des Kaffees umwälzt.

Direkte Steuern

Direkte Steuern sind solche Steuern, bei denen eine Übertragung auf Dritte nicht möglich ist. Sie werden direkt und ohne Umwege bei dem Steuerschuldner festgesetzt von von seinen Einkünften (Zinserträge, Lohn, Einkommen, etc.) abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Hier eine Übersicht aller direkten Steuern:

> Abgeltungssteuer
> Einkommensteuer
> Erbschaft- und Schnenkungsteuer
> Gewerbesteuer
> Grunderwerbsteuer
> Grundsteuer
> Hundesteuer
> Jagd- und Fischereisteuer
> Kirchensteuer
> Körperschaftsteuer
> Kraftfahrzeugsteuer
> Lohnsteuer
> Schankerlaubnissteuer
> Zweitwohnungsteuer

Indirekte Steuern

Indirekte Steuern werden im Gegensatz zu den direkten Steuern über Umwege abgeführt. Der Steuerschuldner und derjenige, der die Steuern beim Finanzamt abführt sind nicht identisch. Hier am Beipsiel Kaffeesteuer erklärt: Der Kaffeeproduzent führt Kaffeesteuer ab und legt seine Kosten auf den Verkaufspreis des Kaffees um. Folgende Steuerarten sind indirekte Steuern:

> Alkoholsteuer
> Alkopopsteuer
> Biersteuer
> Energiesteuer
> Feuerschutzsteuer
> Kaffeesteuer
> Luftverkehrsteuer
> Rennwett- und Lotteriesteuer
> Schaumweinsteuer
> Spielbankabgabe
> Stromsteuer
> Tabaksteuer
> Umsatzsteuer
> Vergnügungsteuer
> Versicherungsteuer
> Zwischenerzeugnissteuer
> Zölle

Realsteuern

Realsteuern sind solche Steuern, die sich auf ein Objekt beziehen, nicht auf eine Person. Es werden nicht die persönlichen Einkommensverhältnisse des Steuerschuldners zu Grunde gelegt (wie z.B. bei der Lohnsteuer durch die Lohnsteuerklassen und die Lohnsteuertabelle). Zu den Realsteuern zählen:

> Grundsteuer
> Gewerbesteuer

Personensteuern

Personensteuern beziehen sich auf eine Person, den Steuerpflichtigen. Dies können sowohl natürliche, als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) sein. Personensteuern richten sich nach den persönlichen Verhältnissen der Person. Zu dieser Steuergruppe gehören:

> Einkommensteuer
> Erbschaftsteuer
> Kirchensteuer
> Körperschaftsteuer
> Lohnsteuer

Bagatellsteuern

Bagatellsteuern sind solche Steuerarten, die aufgrund ihres Volumens als eher gering zu betrachten sind. Dies bezieht sich jeweils auf die Ertragshoheit Bund, Länder und Gemeinden. Bei einer Steuerart die rund 0,1% bis 0,2% des Steueraufkommens innerhalb einer Ertragshoheit ausmacht wird zumeist als Bagatellsteuer bezeichnet, ohne dass es hierfür eine festgelegte Definition gibt.

In der Vergangenheit wurden bereits viele solcher Steuern abgeschafft, da der Verwaltungsaufwanf höher ist, als die Einnahmen aus dieser Steuerart decken könnten. Hierzu zählen z.B. die Spielkartensteuer oder die Teesteuer. Noch existierende Beispiele für Bagatellsteuern finden Sie in der nachfolgenden Liste:

> Alkopopsteuer
> Feuerschutzsteuer
> Hundesteuer
> Jagd- und Fischereisteuer
> Kaffeesteuer
> Schankerlaubnissteuer
> Schaumweinsteuer
> Spielbankabgabe
> Vergnügungsteuer
> Zweitwohnungsteuer

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