Zölle

Einordnung der Zölle

Ertragshoheit Bund
Gegenstand Zölle
Steuerart Indirekte Steuer
Gesetzliche Grundlage Zollverordnung und weitere Gesetze und Verordnungen, die man auf > zoll.de finden kann
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Bund (Zoll)

Rechtlich betrachtet, sind Zölle eine Art von Steuer. Zölle werden auf Waren erhoben, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden. Zölle werden auf Waren erhoben, nicht aber unterschiedlich nach Ursprungsland (EU ausgenommen - hier gelten gewisse Freigrenzen bzw. Zollfreiheit).

Zölle dienen insbesondere dem Schutz inländischer Betriebe. Ohne Zölle würden preiswerte Produkte aus Billiglohnländern die inländische Wirtschaft schädigen oder sogar auf die Knie zwingen. Zölle können auf Einheiten wie Stück, Kilo oder Liter erhoben werden, aber auch auf den Preis eines Produktes (was die häufigste Form darstellt). Manchmal gibt es auch Mischformen.

Zollstellen sind an den wichtigsten Stellen des internationalen Warenverkehrs zu finden wie an Flughäfen oder dem Hamburger Hafen. Waren, die nach Deutschland gebracht werden, müssen beim Zoll angemeldet werden. Dieser prüft die Anmeldung und die Ware, setzt die Höhe der Zoll-Zahlung fest und überlässt nach Eingang der Zahlung die Ware.

Zolltarif

Waren, die als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr auftreten können, sind in einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis aufgeführt. Jede Ware hat eine spezielle Codenummer, die bis zu 11 Ziffern lang sein kann. Hier ein Beispiel:

62 Bekleidung aus Geweben
6202 Mäntel für Damen
6202 11 Mäntel für Damen aus Wolle
6202 1100 90 0 Mäntel für Damen aus Wolle, andere als handgearbeitete Ponchos und handgearbeitete Umhänge aus Wolle

Je Codenummer ist die entsprechende Höhe des Zollbetrages festgelegt.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Mischform aus Zoll und Umsatzsteuer. Sie wird bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland fällig. Die Freigrenze liegt bei € 22,00.

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