Versicherungssteuer

Einordnung der Versicherungssteuer

Ertragshoheit Bund
Gegenstand Verkehrssteuer
Steuerart Indirekte Steuer
Gesetzliche Grundlage Versicherungsteuergesetz
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Bund

Im Rahmen der Versicherungssteuer werden Prämien für Versicherungspolicen besteuert. Natürlich gibt es auch Ausnahmen und so werden beispielsweise Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder einige andere Versicherungen nicht besteuert. Die Ausnahmen finden Sie in § 3 des Gesetzes. Die Einnahmen des Staates aus dieser Versicherung betrugen 2017 rund 13 Milliarden Euro.

Der Regelsteuersatz liegt 2018 bei 19%. Manche Versicherungen werden jedoch anders besteuert - meist sind dies Versicherungen bei denen ein Anteil Feuer versichert ist, da diese bereits über die > Feuerschutzsteuer besteuert sind.

Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt. Bei den meisten Versicherungen wird die Steuer auf die Jahresprämien bzw. Beiträge berechnet. Bei der Hagelversicherung jedoch bezieht sich die Steuer auf die Versicherungssumme.


Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren