Tabaksteuer

Einordnung der Tabaksteuer

Ertragshoheit Bund
Gegenstand Verbrauchssteuer, Mengensteuer, Wertsteuer
Steuerart Indirekte Steuer
Gesetzliche Grundlage Tabaksteuergesetz
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Bund (Zoll)

Tabaksteuer wird auf Tabakwaren aller Art - außer auf Schnupf- und Kautabak - erhoben. Der Anteil an Steuern bei einer Packung Zigaretten kann bis zu 90% betragen. Allerdings ist der Konsum von Tabak und Zigaretten ständig rückläufig und beträgt heute weniger als 10% des Konsums von vor rund 100 Jahren. Dennoch liegen die Einnahmen durch die Tabaksteuer bei rund 14 Milliarden Euro (Steuerschätzung für 2018). Über 80% davon aus dem Verkauf von Fertigzigaretten. Ein Teil der Einnahmen der Tabaksteuer fleißt den Krankenkassen zu.

Eine Besonderheit hat das Gesetz (wie aber auch die > Schaumweinsteuer) in Bezug auf das Steuergebiet: "Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland." Büsingen ist übrigens eine Gemeinde in der Nähe von Schaffhausen, die jedoch vollkommen von schweizerischem Staatsgebiet umgeben ist.

Was sind Tabakwaren im Sinne des Gesetzes?
1. Zigarren oder Zigarillos
2. Zigaretten:
3. Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak)

Wie hoch ist der Steuersatz?
1. für Zigaretten: 19,636 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette
2. für Zigarren und Zigarillos: 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Einheit
3. für Feinschnitt: 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts
4. für Pfeifentabak 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 22 Euro je Kilogramm
Hinzu kommen weitere Regelungen, die bei der Berechnung der Tabaksteuer berücksichtigt werden müssen.

§ 17 des Tabakgesetzes sagt: "Für Tabakwaren ist die Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten. Die Verwendung umfasst das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen. Die Steuerzeichen müssen verwendet sein, wenn die Steuer entsteht. Der Hersteller oder der Einführer hat die Steuerzeichen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu bestellen und darin die Steuerzeichenschuld selbst zu berechnen (Steueranmeldung)."

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