Schankerlaubnissteuer

Einordnung der Schankerlaubnissteuer

Ertragshoheit Kreise und Gemeinden
Gegenstand Verkehrssteuer
Steuerart Direkte Steuer
Gesetzliche Grundlage Kommunale Satzungen (es handelt sich rechtlich um kein Gesetz)
Gesetzgebungskompetenz Länder
Verwaltungskompetenz Kreise und Gemeinden

Die Schankerlaubnissteuer ist keine "richtige" Steuer, sondern vielmehr eine kommunale Abgabe. Steuerpflichtig sind Personen, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Gastronomie erlangen. Sie wird auch als Ordnungssteuer angesehen, da sie auf die Gastronomiebranche ordnend und begrenzend wirkt.

Die Schankanlagensteuer findet immer weniger Anwendung, da die Einnahmen daraus unter der Bagatellgrenze liegen und der Verwaltungsaufwand zu groß ist. Auch wenn der Gastwirt einen gewissen Prozentsatz des Umsatzes aus seinem ersten oder zweiten Jahr der Geschäftstätigkeit abgeben muss, wird diese Steuer nach und nach abgeschafft.

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