Erbschaftsteuer
Einordnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
Ertragshoheit | Länder |
Gegenstand | Besitzsteuer |
Steuerart | Direkte Steuer |
Gesetzliche Grundlage | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) |
Gesetzgebungskompetenz | Bund |
Verwaltungskompetenz | Länder |
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind praktisch dasselbe. Bei der Erbschaftssteuer geht es allerdings um das Übertragen von Vermögenswerten nach dem Ableben des Erblassers, bei der Schenkung geht es um eine unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe des Erbes. Dabei gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge - je nachdem wie nahe man dem Verstorbenen im Sinne des Verwandschaftsgrades stand. Dem Finanzamt werden Todesfälle von allen beteiligten Behörden mitgeteilt und dieses wird daraufhin tätig. Das Gesamtvolumen und damit die Einnahmen des Staates liegen bei rund fünf Milliarden Euro im Jahr.

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