Alkopopsteuer

Einordnung der Alkopopsteuer

Ertragshoheit Bundessteuer
Gegenstand Verbrauchssteuer
Steuerart Indirekte Steuer
Gesetzliche Grundlage Alkopopgesetz
Langtitel des Gesetzes Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Bund (Zoll)

Bei der Alkopopsteuer handelt es sich um eine Sondersteuer auf bestimmte alkoholhaltige Mischgetränke. Sie ist deutlich höher als die normale Alkoholsteuer, um deren Verbreitung dadurch Herr zu werden. Bei einer kleinen Flasche von rund 0,30l Inhalt und einem Alkoholgehalt von 5,5 Vol. % kommen schnell € 0,85 an Steuern zusammen.

Die Alkopopsteuer ist eine sogenannte Bagatellsteuer, da ihr Gesamtaufkommen eher gering ist. Die Einnahmen werden zweckgebunden für die Finanzierung von Suchtpräventionsmaßnahmen verwendet. Überwacht wird die Einhaltung durch den Zoll.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren