Abgeltungssteuer

Einordnung der Abgeltungssteuer

Ertragshoheit Gemeinschaftssteuer
Gegenstand Quellensteuer
Steuerart Direkte Steuer
Gesetzliche Grundlage Einkommensteuergesetz (EStG)
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Länder

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die die Einkommenssteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) abgilt. Bitte beachten Sie folgende verwandte Artikel:

> Lohnsteuer
> Kapitalertragssteuer
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